Kirchberg 2, Pfarrhaus
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lollar
Ruttershausen
  • Kirchberg 2
Pfarrhaus
Flur: 1
Flurstück: 431/5

Der Kirchberger Pfarrhof mit Pfarrhaus und Wirtschaftsgebäuden steht nördlich des Kirchhofes auf einem etwas tiefer liegenden, teils von Mauern umgebenen Areal. Die, mit Ausnahme eines hinter dem heutigen Wohnhaus angeordneten, eingeschossigen, dreiachsigen Baus aus rotem Sandstein, traufseitig auf den begrünten Hof ausgerichteten Gebäude umfassen diesen von drei Seiten. Das heutige Wohnhaus entstand 1718 gegenüber dem älteren, in der zweiten Hälfte des Dreißigjährigen Krieges ruinös gewordenen Pfarrhauses, das später zu einem Wirtschaftsgebäude umgebaut wurde. Es handelt sich um einen traufseitig zum Hof orientierten, zweigeschossigen, rechteckigen Fachwerkbau mit hohem Sockel, Krüppelwalmdach und verschieferter Giebelseite. Sein regelmäßiges, einfach aufgebautes Fachwerk ergibt im Zusammenspiel mit den paarweise angeordneten Fenstern und der in der Gebäudemitte situierten, hoch gelegenen Eingangstür mit separater Verdachung und Freitreppe eine symmetrische Fassadengestaltung. Neben dem umgebauten ehemaligen Pfarrhaus schließt ein zweigeschossiges Stallgebäude des 18. Jahrhunderts an. Im rechten Winkel dazu erhebt sich über einem Bruchsteinsockel eine dem 19. Jahrhundert zuzuordnende, großvolumige, heute zum Wohnhaus umgenutzte Fachwerkscheune sowie eine Wagenremise und ein weiteres Nebengebäude aus Fachwerk, die beide im ausgehenden 19. Jahrhunderts entstanden sein dürften. Der Pfarrhof einschließlich aller Gebäude und seiner Pflasterung ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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