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Gesamtanlage historischer Ortskern
Bachstraße 1, 2
Bornrain 1-5, 2-14
Hafergarten 1-3, 2-10
Rathausstraße 1-7, 2-10
Schäfergasse 1-7, 2-8
Steinkauter Weg 1
Talstraße 31-71, 26-58
Kern der für Salzböden ausgewiesenen Gesamtanlage ist das aus Bornrain, Schäfergasse und Rathausstraße gebildete, ansteigende Gassensystem, das auf den Kirchhof bzw. auf das ihm vorgelagerte Back- bzw. Rathaus ausgerichtet ist. Abgesehen von der Kirche selbst, die erhöht am nördlichen Ortsrand gelegen, das Ortsbild in besonderem Maße prägt, ist der Bornrain, in dessen nördlichem Abschnitt der einst an den Kirchhof angrenzende Adelssitz lag, von besonderer Bedeutung für die Ortsstruktur. Er verläuft in einer starken Krümmung von Süd nach Nordwest und bildet an der "Bornbrücke", dem platzartig erweiterten Einmündungsbereich an der Talstraße, einen zentralen Dorfplatz aus, an dem eine Brunnenanlage, die so genannte "Gosse", liegt. Hier, wie an der Rathausstraße, stehen die ältesten Hofanlagen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die in mehreren Kurven verlaufende, langgezogene Talstraße mit ihrer dichten Bebauung auf der dem Dorfkern zugewandten Nordseite und weitaus lockerer Bebauung auf der südlichen Talseite. Der alte, ehemals nach Norden durch einen Schanzgraben geschützte Dorfkern Salzbödens, der auch heute noch insgesamt seinen dörflichen Charakter wahrt, ist aus geschichtlichen Gründen schützenswert.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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