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Exponiert im Bogen der ansteigenden Gasse gelegenes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus an der Ecke eines schmalen, zum Steinkauter Weg führenden Seitengässchens. Das um 1900 errichtete Gebäude ist mit einem den Anstieg ausgleichenden Quadersockel und einem vorn von Konsolen gestützten Drempeldach ausgestattet. Sein reiches, an der Giebelseite teilweise verdecktes Zierfachwerk zeigt am Übergang zum Obergeschoss und zum Drempel je einen Fries mit profilierten Balkenköpfen, außerdem aus sich überschneidenden gekrümmten Streben bestehende Strebefiguren sowie geschweift geführte Rautenmotive im Bereich der Fensterbrüstungen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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