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Im Bogen des Bornrains gelegenes giebelständiges, dreizoniges Fachwerkwohnhaus. Mit einem hohen Sockel versehen, zeigt das im Erdgeschoss massiv erneuerte, schmale Gebäude im Obergeschoss der Hofseite ursprüngliches Fachwerk des 18. Jahrhunderts mit weit ausgreifenden, gebogenen Streben und nur einer Riegelreihe. An der verputzten Giebelseite ist ebenfalls bauzeitliches Fachwerk zu erwarten. Die Hofanlage ist aufgrund ihrer städtebaulich wirksamen Position im Straßenbild Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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