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Auf einer im Westen an den Kirchhof angrenzenden Hofreite liegt zurückgesetzt von der heutigen Straßenflucht ein durch Anbauten verändertes, zweigeschossiges Fachwerkhaus. Da es ab dem Obergeschoss an der östlichen Giebelwand Teile einer sehr alten, spätgotischen Fachwerkkonstruktion mit gebogenen, geschosshohen Schrägstreben erkennen lässt, ist es als seltenes Beispiel eines bäuerlichen Fachwerkhauses des späten 15. oder frühen 16. Jahrhunderts aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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