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Zweizoniges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit verkleideter Giebelseite und regelmäßig aufgebautem Fachwerk an der Traufseite. Hauptcharakteristika sind das Quergebälk mit profilierter Schwelle, gerundeten Füllhölzern und sichtbaren Balkenköpfen, die weit gespreizten, mit Gegenstreben versehenen "Mannfiguren" sowie die gleich gestalteten Strebefiguren an den Eckständern. Stark zurückgesetzt von der Straße, ist das Gebäude wegen seiner baulichen Qualitäten aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal einzustufen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |