Rathausstraße 10
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Gießen, Stadt und Landkreis
Lollar
Salzböden
  • Rathausstraße 10
Flur: 12
Flurstück: 111/2

Dreizoniges, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des 17. Jahrhunderts mit dicht gefügtem, regelmäßigem Fachwerk. Die vollkommen symmetrisch aufgebaute Giebelseite ist zusammen mit der zur Straße ausgerichteten Traufseite einsehbar. Hauptgestaltungsmerkmale sind die vollständig ausgebildeten, mit Halsriegeln versehenen, weit ausgestellten, leicht gebogenen Streben im Obergeschoss der Traufseite und an den Eckständern, die in den Schwellen der Quergebälke angebrachten Zahnleisten, die sich in ähnlicher Form auch an den Giebelsparren wiederholen, die teils profilierten Balkenköpfe und die nur an einigen Stellen erhaltenen profilierten Füllhölzer. Hinzu kommen aufwändige Schnitzverzierungen an den Eckständern, an den zugehörigen Kopfwinkelhölzern sowie am Bundständer des Giebels, der durch symmetrisch aufeinander bezugnehmende Fußstreben zusätzlich akzentuiert erscheint. Hier finden sich Taustäbe mit Spiral- und Herzmotiven am Eckständer, florale Motive an den Kopfwinkelhölzern und als Mittelmotiv ein Gefäß mit Pflanzen, welches von einer Doppelvolute unterfangen wird. Das Gebäude ist einschließlich der angrenzenden Scheune Kulturdenkmal aus künstlerischen, geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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