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Langgestrecktes traufständiges Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit Hofdurchfahrt und sekundär erneuertem Stallteil. Der an der südlichen Giebelseite verschieferte, im Obergeschoss verkleidete Bau zeigt paarweise und axial angeordnete Fenster in bauzeitlicher Größe, die auf das Vorhandensein des ursprünglichen Fachwerks schließen lassen. Das Gebäude ist aufgrund seiner Lage Kulturdenkmal aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |