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Das in mehreren Bauphasen entstandene, mit einem Bruchsteinsockel versehene Fachwerkwohnhaus liegt isoliert am östlichen Rand des historischen Ortskernes. Seine nach Norden gerichtete Giebelseite und die westliche Traufseite zeigen uneinheitliches Fachwerk mit geschosshohen Schrägstreben sowie über zwei Geschosse durchgehende Eck- und Bundständer, während die südliche Giebelseite ab dem Obergeschoss verschiefert ist. Einschließlich des vorgelagerten, separat verdachten, eingeschossigen Eingangsbereiches, der durch seine dicht gereihten Fenster zugleich die Funktion einer Veranda erfüllt, ist das Haus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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