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Das zweizonige giebelständige Fachwerkwohnhaus liegt exponiert im Straßenbild am Ansatz einer Kurve. Seinen Proportionen nach dürfte es noch im 17. Jahrhundert entstanden sein. Auf einem niedrigen Bruchsteinsockel mit Eckquaderung errichtet und mit einem steilen Satteldach abschließend, zeigt es deutliche Geschossüberstände. Da der Giebelbereich durch eine ältere Verschieferung mit Musterbildung abgedeckt und das Erdgeschoss gänzlich verkleidet ist, kommt das Fachwerk nur im Obergeschoss der Hofseite zum Vorschein. Hier ist es regelmäßig aufgebaut, zeigt leicht gebogene Streben mit Kopfwinkelhölzern und eine durch Profilierungen hervorgehobene Quergebälkszone, deren Füllhölzer mit zwei gegenläufigen Tauen und Perlschnüren geschmückt sind. Zusammen mit dem rückseitig anschließenden Fachwerknebengebäude und der Scheune ist es Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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