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Das am Ende eines Stichweges befindliche zweigeschossige Doppelwohnhaus wurde in Fachwerkbauweise errichtet und mit einem steil geneigten Satteldach versehen. Der vollständig verkleidete, lang gestreckte Bau zeigt weitgehend bauzeitliche Fensterpositionen, deren Anordnung auf mehrere zugesetzte Öffnungen schließen lässt. Die Kubatur des Gebäudes, die unter einer Schindelverdachung sichtbaren Balkenköpfe sowie die Dachneigung lassen auf einen Bau aus dem späten 18. Jahrhundert schließen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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