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Das in einer Stichstraße etwas abseits der Talstraße gelegene Fachwerkhaus liegt zurückversetzt in einer schmalen Hofreite. Das Fachwerkgefüge zeigt giebelseitig symmetrisch gegliederte Hölzer mit nach innen geneigten geschosshohen Streben und einer versetzten Riegelanordnung in allen Geschossen. An seiner Traufseite lassen sich im weitgehend regelmäßigen Gefüge unterschiedliche Bauphasen ablesen. Das Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |