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Steil aufragendes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus in exponierter Lage an der Einmündung der Schäfergasse.
Das als Fachwerkbau über einem hohen Bruchsteinsockel im Jahr 1667 errichtete Gebäude zeigt ein schlichtes Holzgefüge mit geraden, an der Traufseite teilweise gebogenen Streben. Das leicht auskragende Obergeschoss ist an der Giebelseite verschiefert, ebenso im Giebelfeld. Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist das Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |