Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der voluminöse, von einem gequaderten Sockel unterfangene, zweigeschossige, teilweise in Fachwerk, teilweise in Ziegelbauweise errichtete Baukörper steht in stark exponierter Lage schräg gegenüber der Einmündung des Bornrains und ist derzeit verputzt. Während an der östlichen Giebelfassade noch ursprüngliche hochformatige Fenster vorhanden sind, zeigt die der Straße zugewandte, im hinteren Teil leicht abknickende Traufseite Fensterformate jüngeren Ursprungs. Wichtig ist der Erhalt der originalen, vorgelagerten, zweiarmigen Freitreppe. Einschließlich des zum Hof giebelständigen Nebengebäudes mit hohem Sockel und Fachwerkaufsatz ist das für die Ortsgeschichte wichtige frühere Dorfgasthaus aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |