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An der westlichen Peripherie der alten Ortsbebauung liegt gegenüber dem Dreschplatz die Hofanlage der Revierförsterei. Das Wohnhaus, ein traufseitig direkt an der Straße gelegenes, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkgebäude mit Schopfwalmdach, dürfte im frühen 19. Jahrhundert entstanden sein. Es hat einen gequaderten Natursteinsockel, verschieferte Giebelseiten sowie eine in der Gebäudemitte angeordnete Eingangstür, die von einer gemauerten Freitreppe erschlossen wird. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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