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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus in exponierter Lage am Bogen der Talstraße. Über einem niedrigen Natursteinsockel errichtet, wahrt das Gebäude eine weitgehend intakte Fachwerkstruktur des späten 17. oder frühen 18. Jahrhunderts. Stark dimensionierte gerade Streben mit Gegenstreben gliedern das Erdgeschoss. Über einer leicht auskragenden profilierten Gebälkzone zeigt das Obergeschoss regelmäßiges Fachwerk der Erbauungszeit mit geraden, schräg gestellten Streben und Kopfwinkelhölzern an den Eckständern. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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