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Verputztes traufständiges Fachwerkwohnhaus. Das im Verhältnis zum Straßenniveau tiefer liegende Gebäude ist über einem Sockel errichtet und zeigt relativ starke Geschossüberstände am Obergeschoss sowie im Giebelbereich. Auch die deutlich hervortretenden Balkenköpfe, das steil aufragende Satteldach, die kleinen Fensterformate und die Gesamtproportionen lassen eine Erbauung im 17. Jahrhundert als wahrscheinlich erscheinen. Das zur Zeit vollständig bewachsene Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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