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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Dorf-Güll
  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage
Dorf-Güll Der kleinste, am weitesten nach Südosten reichende Ortsteil, dessen Gemarkung vom Welsbach, einem westlichen Zulauf der Wetter, durchflossen wird, gehört wahrscheinlich zu den ältesten Siedlungen der Wetterau, da bandkeramische Funde auf eine Besiedelung in der jüngeren Steinzeit hindeuten. Obwohl an der Stelle des heutigen Ortes mit hoher Wahrscheinlichkeit schon zur Römerzeit eine Siedlung bestand – seine Gemarkung wird von der nördlichsten Limesschleife eingeschlossen – wird Dorf-Güll erst in fränkischer Zeit wirklich fassbar: So wird es im Codex des Reichsklosters Lorsch 799 unter dem Namen „Gulle" erstmals erwähnt, ein zweites Mal unter der Bezeichnung „Gulliner Marca" im Jahre 804. Im 12. Jahrhundert gehörte Dorf-Güll dann nachweislich zum Besitz des Hauses Arnsburg. Konrad von Hagen und Arnsburg übergab in der 2. Hälfte dieses Jahrhunderts einen Teil seines Besitzes in „Gulle" der Reichsabtei Fulda und erwarb von dieser dafür im Tausch den Münzenberg, nach dem sich das Geschlecht in der Folgezeit benannte. Dorf-Güll, das damals zum Gerichtsbezirk Grüningen zählte und spätestens seit 1210 über eine Kapelle verfügte, die Mitte des 13. Jahrhunderts zur Pfarrkirche erhoben wurde, blieb bis 1255 weiterhin im Besitz der Münzenberger und wechselte nach deren Aussterben an das Haus Falkenstein. Nach dem Erlöschen dieses Hauses fiel es mit dem so genannten Butzbacher Drittel 1420 an Eppstein und ging 1478 durch Kauf an den Grafen Otto von Solms-Braunfels. Unterbrochen von einer kurzen Periode (1623 bis 1648), in der es dem Landgrafen von Hessen-Butzbach zugeteilt war, blieb Dorf-Güll über 300 Jahre im Besitz der Solmser Grafen. 1806 ging es dann offiziell an Hessen-Darmstadt über und wurde, nachdem es zunächst dem Landratsbezirk Hungen, anschließend dem Kreis Hungen zugeordnet war, 1852 Teil des Kreises Gießen.

Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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