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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf hohem Kellergeschoss aus Bruchstein, das an der hier abknickenden Bornstraße liegt und diese zur Hof-Güller-Straße hin optisch abschließt. Das im Obergeschoss noch weitgehend erhaltene Fachwerkgefüge des 17. Jahrhunderts zeigt weit geschwungene, flache Streben mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln an den Eckständern sowie geschosshohe, geschwungene Streben am Bundständer der hofseitigen Traufseite. Das sekundär erweiterte Gebäude ist einschließlich des winkelig anschließenden Nebengebäudes aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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