Hof-Güller-Straße 14
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Dorf-Güll
  • Hof-Güller-Straße 14
Flur: 1
Flurstück: 153

Exponiertes Fachwerkwohnhaus an der Ecke Schmiedgasse mit hohem gestuftem Bruchsteinsockel und Schopfwalm. Der vordere Teil des zweigeschossigen Gebäudes zeigt regelmäßiges, auf der Giebelseite symmetrisch ausgeformtes Fachwerk. Bemerkenswert sind die bogig geführten Fußstreben, die als Ergänzung der geschosshohen Eckstreben angebracht sind und ein übergreifendes Muster ergeben, die Mittelständer mit diagonal geführten Kurzstreben und die dockenförmigen Kurzhölzer im Bereich der Fensterbrüstungen sowie die durch flache Profilbildung und Blütenformen akzentuierten Eckständer. Die profilierte Schwelle am Übergang zum Obergeschoss trägt an der Giebelseite die Inschrift: "DIESER BAU WURDE ERRICHTET DURCH JOHANNES GORR UND DESSEN EHEFRAU ELISABETH GEBORENE MESSERSCHMIDT IM JAHRE DES HERRN 1809. THUE RECHT UND SCHEUE NIEMAND." Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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