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Anstelle einer älteren Anlage, zu der auch das schräg gegenüber an der Ecke Borngasse stehende Brauhaus gehörte, das 1935 dem Neubau des Gemeindesaales weichen musste, wurde Anfang des 19. Jahrhunderts die heutige Hofanlage errichtet. Sie besteht aus einem langgestreckten, traufseitig zur Straße liegenden Hauptbau und mehreren Nebengebäuden. Das zweigeschossige Hauptgebäude, ein verputzter Fachwerkbau mit integrierter Bogendurchfahrt und schlanken, rhythmisch angeordneten Fenstern im Erd- und Obergeschoss, ist weitgehend original erhalten. Aufgrund seiner Lage in der Straßenbiegung ist es stark exponiert und bildet einen wichtigen Bezugspunkt im Straßen- und Ortsbild. Einschließlich der Nebengebäude, deren Fachwerk teilweise einsehbar ist, wird die Hofanlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |