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Mehrfach verändertes, im Dachbereich erneuertes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jahrhunderts. Das schmale Gebäude mit stark geschwungenen Eckstreben im Obergeschoss und geraden Streben im Untergeschoss ist im Quergebälk der Giebelseite mit einer nicht mehr vollständig lesbaren Inschrift versehen: " HIR HAT CATBERSCHLUND F ... KATHARINA BEST EHELEUT DISEN BAU ...FRISCHTEN LASEN IM IAHR 1705 DEN 14. Januar". Eine weitere Datierung befindet sich am rechten Eckquader des Bruchsteinsockels. Sie lautet: "ANO 1838 BHMB WMR KMR". Bemerkenswert ist der in der Fassadenmitte eingelassene, bogig abschließende, jetzt vermauerte Eingang, der zu einem Keller mit Tonnengewölbe führt. Zusammen mit dem linksseitig angefügten jüngeren Hüttenberger Tor, einer überdachten Anlage mit Torfahrt und Pforte, ist die gesamte Hofanlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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