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Langgezogenes, aus zwei Gebäudeteilen bestehendes Fachwerkgebäude des späten 18. oder frühen 19. Jahrhunderts. Der linke Gebäudeteil wird durch ein älteres, ehemals giebelständiges zweigeschossiges Wohnhaus gebildet, dessen Dach nachträglich angepasst wurde, rechts fügt sich ein traufständiger, ebenfalls zweigeschossiger Anbau mit integrierter Pforte und Tordurchfahrt an. Während das Obergeschoss des Anbaus dichtes Fachwerk mit teils geschosshohen, geraden Streben, und über der Torfahrt diagonal geführten Streben zeigt, wahrt das Untergeschoss eine regelmäßige Abfolge von bogenförmig abschließenden Feldern. Aufgrund seiner interessanten, außergewöhnlichen Gestaltung ist das Gebäude aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |