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Ehemals verputztes Fachwerkwohnhaus des 19. Jahrhunderts mit Schopfwalmdach. Das Hauptgebäude einer von der Straße zurückliegenden Hofanlage ist mit seiner Giebelseite auf die Hofeinfahrt orientiert und daher von der Straße aus einsehbar. Früher zeigte das Gebäude eine Putzfassade mit aufgeputzten Scheinquadern an den Hauskanten und heraldisch gestalteten Medaillons in Giebel und Obergeschoss. Heute zeigt das Gebäude eine einfache Fachwerkgliederung mit geschosshohen Streben seitlich der Fenster und höhenversetzten Riegeln. Zusammen mit den Nebengebäuden, von denen ein langgezogenes Stallgebäude im Westen wichtige raumgestalterische Funktion hat, ist das Gebäude aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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