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Markante Hofanlage an der Ecke zur Kurvenstraße, bestehend aus einem giebelständigen, im Giebel verkleideten Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts und jüngerem, traufseitig zur Gasse orientiertem Nebengebäude. Das an der Zufahrt zur Hofreite Kurvenstraße 1 gelegene Haupthaus ist mit einem erhöhten Bruchsteinsockel und einem steilen Satteldach ausgestattet. Das Fachwerkgefüge zeigt eine rein konstruktive Hölzeranordnung mit schlanken, geschosshohen Streben. Bemerkenswert ist ein Fenster mit Bleiverglasung im Obergeschoss der Traufseite. Zusammen mit dem niedrigeren, ebenfalls in Fachwerk errichteten Nebengebäude, das mit einem weit vorkragenden Satteldach ausgestattet ist, wird die Hofanlage wegen ihrer straßenbildwichtigen Funktion aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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