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Das zur Straße giebelständige, mit einem Teillwalm versehene Fachwerkwohnhaus bildet den hinteren Abschluss der kurzen Kurvenstraße. Von einem kräftigen Sockel unterfangen zeigt es ab dem Obergeschoss symmetrisch aufgebautes Fachwerk der Erbauungszeit mit gebogenen Streben, Halsriegel und gegenläufigen Fußstreben an den Ecken und ebenfalls gebogenen geschosshohen Streben an den Traufseiten. Die profilierte Schwelle wahrt an der Traufseite folgende Inschrift: " HINRICH PETER SAMES ANNA DORODEA SEINE EHELICHE HAUSFRAU HABEN DEN BAU AUFGERICHT DURCH ALBERT ERICH MÜLLER IN ANNO 1686 DEN 3TAG DEZEMBER." Wegen seiner für das Straßenbild wichtigen Funktion ist das Gebäude aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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