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Hofanlage in markanter Lage, bestehend aus einem traufständigen, verputzten Fachwerkwohnhaus des späten 18. Jahrhunderts und giebelseitig angesetztem überbautem Tor des frühen 19. Jahrhunderts. Die im Winkel zur Straßenflucht stehende unregelmäßige Fassade, die sich aus der Giebelseite des Wohnhauses und dem Anbau des bogig abschließenden Hüttenberger Tores mit eingeschnittener Pforte ergibt, hat straßenbildprägende Funktion. Das Wohnhaus ist durch zwei Fenster im Erdgeschoss und je einem Fensterpaar in Ober- und Dachgeschoss gegliedert. Es ist einschließlich des überbauten Tores und des winkelig anschließenden Nebengebäudes Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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