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Gesamtanlage historischer Ortskern
Dorf-Güller-Straße 1-11, 2-18
Watzenborner Straße 2-4
Der eigentliche Ortskern befindet sich am platzartig erweiterten Einmündungsbereich der Licher Straße in die Schiffenbergstraße, der durch den Abriss des Rathauses und des Backhauses sowie durch die Überbauung des Dorfteiches jedoch einen Teil seiner historischen Aussagekraft verloren hat. Die sich weiter südlich anschließende Ortsbebauung entlang der Dorf-Güller Straße hat sich in ihrer baulichen wie städtebaulichen Struktur jedoch weitgehend erhalten und wird als Gesamtanlage aus geschichtlichen Gründen ausgewiesen. Diese umfasst die geschlossen erhaltene Abfolge von Hofreiten auf der Ostseite der Straße, also Dorf-Güller Straße 2 bis 18, die Hofreiten Watzenborner Straße 2 und 4 sowie die Hofreiten auf der Westseite der Dorf-Güller Straße einschließlich des Kirchhofes bis Hausnummer 11.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |