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Zweigeschossiges giebelständiges Fachwerkwohnhaus auf einem Bruchsteinsockel mit Schopfwalmdach. Das um 1700 errichtete Gebäude wurde sekundär nach hinten erweitert.
Das symmetrisch aufgebaute Fachwerkgefüge wird an der Giebelseite von Streben mit gegenläufigen Fußbändern an den Eckständern bestimmt. Im Obergeschoss werden die Streben durch Halsriegel, Kopfwinkelhölzer und Kopfbänder ergänzt. Das Gefüge der Gebäudeerweiterung ist deutlich schlichter und zeigt schlanke, geschosshohe Streben. Das Gebäude ist gemeinsam mit den Sandsteintorpfosten aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |