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Gesamtanlage Griedel
Die Gesamtanlage Griedel umfaßt den geschlossenen historischen Dorfkern des Ortes. Sein Siedlungsgefüge, in dem Charakteristika eines Straßendorfes, eines Angerdorfes und regelmäßiger Siedlungserweiterung anzutreffen sind, ist, so darf vermutet werden, mittelalterlichen Ursprungs. Zuvor gestreut liegende Siedlungsbereiche wurden wahrscheinlich durch ein Ortswachstum entlang der beschriebenen Hauptverkehrsstraße im hohen Mittelalter zusammengebunden.
Die Straßenräume des Dorfes werden von bäuerlichen Gehöftreihen geprägt, deren historische Bausubstanz zum größten Teil aus dem 18. Jahrhundert stammt. Überdachte oder gar überbaute Hofeinfahrten tragen zu einer besonders geschlossenen Form der Straßenräume bei.
Die Grenzlinien der Gesamtanlage sind eindeutig und markant. Im Osten setzte der Wetter-Lauf zunächst eine Baulinie fest, die weiter südlich von der Wallstraße fortgeführt wurde. Der Straßenname impliziert eine alte Ortsgrenze an dieser Stelle. In die Gesamtanlage des östlichen Griedel ist die ehemalige Herrenmühle einbezogen. Im Süden Griedels sind der Kirchhof und der im 19. Jahrhundert angelegte Friedhof ein sichtbarer Anfang des historischen Dorfes gegenüber jüngeren Bauaktivitäten am Ortsrand.
Im Westen orientiert sich die Ausweisung der Gesamtanlage am Wächtersgang, der sich schon durch die Namensgebung als historische Dorfgrenze ausweist. Mit den Höfen der Bruderstraße und denen entlang des Kleinebachs ist auch das angerförmige Dorfgebiet im Nordwesten Griedels in den denkmalgeschützten Bereich Griedels einbezogen. Er wird arrondiert durch einige Höfe in der Bahnhofstraße, die der nördlichen Ortserweiterung des 19. Jahrhunderts zuzurechnen sind. Dazu ist auch das stattliche Hofgut Bahnhofstraße 31 zu zählen. Trotz der isolierten Lage ist die südöstlich von Griedel an der Wetter gelegene Rainmühle als Teil der örtlichen Gesamtanlage anzusehen. Die etwas nördlich des geschlossenen Ortskerns auf der linken Wetterseite gelegene Kunstmühle Louis Christ wird aufgrund ihres sehr guten Erhaltungszustandes hinsichtlich der technischen Ausstattung als Sachgesamtheit unter Denkmalschutz gestellt (vgl. Kulturdenkmäler, Münzenberger Weg 10).
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |