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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus mit linksseitig angefügtem Hüttenberger Tor. Die symmetrisch gestaltete Giebelansicht ist durch zwei Fensterachsen geprägt, die sich im Dach mittels der zu einem Fensterpaar zusammengezogenen Fenster verjüngen. Der leichte Überstand des Obergeschosses und des Giebels sowie die gesamten Proportionen deuten auf intaktes Fachwerk des 17. oder 18. Jahrhunderts hin. Da das mit einem gestuften Sockel ausgestattete Haus in unmittelbarer Nachbarschaft des Kirchhofes steht, hat es wichtige städtebauliche Funktion. Als eines der wenigen kaum veränderten Häuser Garbenteichs ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal auszuweisen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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