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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig angefügtem Erweiterungsbau mit überbautem Tor aus der Zeit um 1700. Das mit einem hohen Sockel versehene und über eine Freitreppe an der Traufseite erschlossene Gebäude zeigt symmetrisch aufgebautes Fachwerk mit S-förmig geschwungenen Streben im Obergeschoss. Da es an der im Kreuzungsbereich zur Schiffenbergstraße erweiterten Licher Straße steht, ist es aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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