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Verputztes Fachwerkwohnhaus mit relativ starkem Überstand des Obergeschosses. Mit Ausnahme des Giebel- bzw. Dachbereiches, der nachträglich verändert wurde, zeigt das giebelständige Gebäude die Proportionen eines Baus des 17. Jahrhunderts. Da das Gebäude im Bereich des ehemaligen Busecker Hofes liegt und das ursprüngliche Fachwerk unter dem derzeitigen Putz erhalten sein dürfte, ist es Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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