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Das Schulgebäude, das die älteren Schulen am Kirchhof und an der Watzenborner Straße ersetzte, entstand in den Jahren 1910 bis 1911 am damaligen Grüninger Weg. Der blockhafte, zweigeschossige Bau wirkt in erster Linie durch seine hohen Geschosse, die mittels streng gereihter Fenster gleichmäßig gegliedert sind, durch den stark abgesetzten, verkleideten, zur Straße orientierten Giebel und durch den hohen Werksteinsockel, der sich am linksseitig angefügten, gedeckten Eingangsbereich wiederholt. Das heute als Gemeindehaus genutzte Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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