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Exponiert im Straßenbild gelegenes, verputztes Fachwerkwohnhaus. Das giebelseitig zur Straße orientierte Gebäude, das durch einen gestuften Sockel und durch einen Geschossüberstand charakterisiert wird, zeigt symmetrisch angeordnete Fenster in der Giebelfassade und dürfte das Fachwerkgefüge der Erbauungszeit, vermutlich des 17. Jahrhunderts, enthalten. Wegen seiner markanten Lage südlich des sekundär überbauten Dorfteiches (Weet) ist es aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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