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Gesamtanlage historischer Ortskern
Burggrabenstraße 1-7, 2-6
Langgönser Straße 1-9, 2-6
Nollgasse 1-17a, 2-10, 14-50
Obergasse 1-5, 2-16
Pfarrgasse 1-3
Taunusstraße 19-37, 16-46
Untergasse 1-13, 2-12
Die Gesamtanlage erfasst den historisch und städtebaulich interessanten Ortskern Grüningens innerhalb seiner durch die äußere Befestigung vorgegebenen Grenzen. Hauptachse der kleinen spätmittelalterlichen Stadtanlage, die nach einer dörflichen Phase offensichtlich planmäßig entstand, ist die von Nord nach Süd verlaufende Taunusstraße, die frühere Hauptstraße, welche den Ort in zwei fast gleichgroße Hälften unterteilt und ehemals im Norden und Süden durch Stadttore gesichert war. Neben dem Areal der einstigen Wasserburg, die im Westen der Stadt eine eigenständige, befestigte Anlage bildete, und dem Kirchhof im Süden sind die historischen Viertel, das Untergässerviertel und das Burggrabenviertel im Westen, das Nollviertel und das Obergässerviertel im Osten, in ihrem Grundriss noch klar ablesbar. Die weitgehend ungestörte Bau- und Siedlungsstruktur ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |