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Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Der östlich der befestigten Stadt liegende Friedhof umfasst ein trapezförmiges, 723 qm großes Areal an der Schulstraße. Nach der offiziellen Gründung der jüdischen Gemeinde, die 1836 erfolgte, diente er sowohl den in Grüningen als auch den in Holzheim ansässigen Juden als Begräbnisplatz. Der Friedhof ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |