Pfarrgasse 3
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Grüningen
  • Pfarrgasse 3
Flur: 1
Flurstück: 4/4

Westlich des Kirchhofes gelegene, direkt an die Südseite des Pfarrhauses angrenzende Fachwerkhofanlage. Die unregelmäßig geschnittene Hofanlage, deren Rückseite dem einstigen Verlauf der Ortsbefestigung folgt, besteht aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einem linksseitig angesetzten Hüttenberger Tor, zwei Nebengebäuden und einer großvolumigen Fachwerkscheune. Besondere Bedeutung hat das mit einem Sockel ausgestattete Wohnhaus, da es an der Giebelseite symmetrisch aufgebautes Fachwerk des späten 17. Jahrhunderts wahrt. Bemerkenswert sind außer den profilierten Schwellen und gerundeten Füllhölzern des Quergebälks die mit Gegenstreben ausgestatteten weit geschwungenen Streben an den Eckständern des Obergeschosses und die symmetrisch aufeinander bezugnehmenden gebogenen Streben an zentraler Stelle im Giebel. Hinzu kommen Zierelemente, wie die genaste Kurzstrebe im Giebel, die als Brüstungsfiguren eingesetzten Andreaskreuze im Obergeschoss sowie die Reste eines Fränkischen Erkers, an dessen Ständern Spuren von Schnitzereien erkennbar sind. Auskünfte über die Erbauer und die Erbauungszeit gibt die in der Schwelle angebrachte Inschrift durch den folgenden lateinisch abgefassten Text: "JOHANNES BROTERUS PASTOR HOLTZHEIMENSIUM & ANNA ELISABETHA CONIUGES DOMU HANC AEDIFICARUNT AO 1688". Einschließlich der wertvollen Fachwerkscheune, die im Zusammenspiel mit der Kirche einen wichtigen Raumabschluss nach Süden bildet, ist die Hofanlage aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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