Taunusstraße 37, ev. ref. Kirche
Taunusstraße 37, Grabmal
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Grüningen
  • Taunusstraße 37
  • Taunusstraße
Ev. ref. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 1/1, 200/3

Die 1151 erstmals erwähnte, ursprünglich St. Martin geweihte Kirche liegt etwas erhöht und von einem mauerumzogenen Kirchhof umgeben, im Südteil der einst befestigten Stadtanlage, wobei sie im Osten bis an die nach Holzheim führende Hauptstraße heranreicht. Unter dem Patronat der Herren von Hagen und Arnsburg war sie anfänglich Mutterkirche von Holzheim, Bergheim, Dorf-Güll, Hofgüll und Brinkheim gewesen, wurde aber 1390 dem Kloster Arnsburg inkorporiert. Ihre Gemeinde, die schon 1566 evangelisch geworden war, wechselte 1583 vom lutherischen zum reformierten Bekenntnis. Die heutige Anlage stellt sich als ein komplexes, in mehreren Bauepochen zusammengewachsenes, zweischiffiges Bauwerk mit Chorturm, Rundapsis und südöstlich angebautem Chor dar: Von der ursprünglichen romanischen Kirche, die man sich als schmalen, einschiffigen Bau ohne Turm zu denken hat, sind, wenn auch in veränderter Form, die Nordwand mit nachträglich eingefügtem romanischen Portal und veränderten Fenstern, und die Westwand mit einem Rundbogenportal erhalten. Der Frühgotik (2. Hälfte 13. Jahrhundert) zuzuordnen ist der in gleicher Breite an das romanische Schiff angesetzte, massive Chorturm mit seiner flachrund hervortretenden Apsis. Ihre heutige Grundrissgestalt erhielt die Kirche jedoch erst, als sie um 1500 auf fast doppelte Breite nach Süden hin erweitert wurde und nachdem 1520 der spätgotische Chor mit 3/8-Schluss, kreisrunder Rose und Maßwerkfenstern angesetzt worden war. Da bei einem Großbrand im Jahr 1634 sowohl das Dachwerk als auch Teile des alten Inventars zerstört wurden, begann man ab 1650 mit dem Wiederaufbau. Dieser Phase entstammen der zweigeschossige Turmhelm, der 1656 fertiggestellt war, die von vier Holzstützen getragene Flachdecke mit Stuckmedaillons von 1669 mit der Darstellung eines Pelikans und eines Phönix sowie die mit Rankenmotiven bemalten Emporen, die Kanzel und das Gestühl, die bis 1680 ausgeführt waren. Bemerkenswerte Details des insgesamt vollständig erhaltenen Kircheninnern sind das kleine rechteckige Kreuzrippengewölbe auf Spitzkonsolen im Chorturm, die hier in den Fensternischen erhaltenen spätgotischen Rankenmalereien, die ursprüngliche Steinmensa und Teile des alten, groben Basaltpflasters, weiterhin das Netzgewölbe mit schlanken, gekehlten Rippen und figürlich gestalteten Schlusssteinen (Maria dem Kind einen Apfel reichend, Paulus) im südlichen Choranbau sowie der teilweise noch erhaltene alte Fußboden mit einfach gemusterten spätgotischen Tonplatten im Schiff.

Einschließlich des nachträglich nach Süden erweiterten Kirchhofes mit Mauereinfriedung und Treppenaufgang, der an der Nordseite aufgestellten historischen Grabsteine aus dem 17. und 18. Jahrhundert und einem Gedenkstein an der Südseite ist die Kirche aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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