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Das 1905 errichtete Jugendstilgebäude, ein zweigeschossiger kubischer Bau mit Werksteinsockel, Mansarddach und symmetrisch gestalteter Schaufassade, wirkt in erster Linie durch seinen breiten, vierachsigen Mittelrisalit, der von flach hervortretenden Türmen mit geschweiften Dächern flankiert wird. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind die sparsam eingesetzten Putzgliederungen und Ornamentierungen, die verschiedenformatigen, symmetrisch geordneten Fenster sowie das rundbogige, von halbkreisförmigen Fenstern flankierte Mittelportal mit barocken Stilzitaten. Aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen ist das repräsentative, aufwändig gestaltete Gebäude einschließlich der Freitreppe mit Jugendstilgeländer Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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