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Das im Winkel zur Straßenflucht stehende Fachwerkwohnhaus bildet einen wichtigen städtebaulichen Bezugspunkt an der Straßenecke. Es ist über einem relativ hohen Sockel errichtet und derzeit verputzt. Am Übergang zum Obergeschoss sowie im Giebelbereich weist es schwache Überstände auf, was ebenso wie die in bauzeitlicher Anordnung erhaltenen Fenster und das steil geneigte Satteldach auf eine Bauzeit im 18. Jahrhundert hinweisen. Es ist aufgrund seiner exponierten Lage aus städtebaulichen sowie aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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