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Das rundbogig überwölbte Wasserbecken ist der Rest einer ehemals größeren Brunnenanlage in der Bachgasse, die einst von einem offenen Bach durchflossen wurde. Ursprünglich existierte ein zweiter gleichgestalteter Brunnen rechts neben dem erhaltenen sowie ein Teich mit Lungsteinbrüstung. Beide wurden bereits 1928 beseitigt. Der Brunnen mit seiner Überbauung ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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