Ernst-Steiner-Straße 6, ev. Kirche
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Hausen
  • Ernst-Steiner-Straße 6
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 66/2, 67

Von einer hohen Bruchsteinmauer und einst auch von einem Wall und Graben umgeben, bildete der erhöht gelegene Kirchhof ursprünglich eine separate Wehranlage westlich des alten Dorfkerns. Die 1285 erstmals erwähnte, zum Dekanat Wetzlar gehörende Kirche, deren Kollatur im 15. Jahrhundert beim Haus Solms-Braunfels, ab dem 17. Jahrhundert bei den Grafen von Nassau lag, hatte einen wesentlich älteren Vorgängerbau. Bei einer Grabung, die man anlässlich einer Erweiterung des Innenraumes nach Norden 1969 durchführte, stieß man im Ostteil der Kirche auf Grundmauern. Sie belegen ein vielleicht noch auf das 9. oder 10. Jahrhundert zurückgehendes Gebäude, das zwar fast die gleiche Breite wie die heutige Kirche hatte, aber wesentlich kürzer war und im Osten durch eine gestelzt angesetzte halbrunde Apsis abgeschlossen wurde. Die jetzige Kirche, ein langgestreckter, schlichter einschiffiger Bau aus verputztem Bruchsteinmauerwerk mit südlichem Portal, Satteldach und mittigem Dachreiter, entstand gegen Ende des 13. Jahrhunderts, wurde aber, wie u.a. der Einsatz von Sandsteinwerksteinen und die unterschiedlich gestalteten Fenster erkennen lassen, im Laufe der folgenden Jahrhunderte mehrfach verändert. Ältester Teil ist der quadratische Chor im Osten, der die gleiche Breite wie das Kirchenschiff aufweist, jedoch im Inneren durch einen runden gequaderten Triumphbogen von diesem abgesetzt ist. Während dieser Bogen noch spätromanische Form besitzt, zeigt das Kreuzrippengewölbe im Chorraum bereits gotisch gekehlte Rippen, die auf runden Ecksäulen mit einfachen, verschieden gestalteten Kapitellen aufsitzen. Wichtige Innendetails des flach gedeckten Kirchenschiffes, dessen steil aufsteigendes, gaubenbesetztes Dachwerk unterschiedlichen Bauphasen entstammt und dessen quadratisch ansetzender, vergiebelter, oben spitz zulaufender Dachreiter erst im späten 19. Jahrhundert aufgesetzt wurde, sind die wahrscheinlich aus der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts stammende Westempore, die etwas später entstandene Kanzel mit Schalldeckel, zwei achteckige Mittelstützen mit Sattelholz und Bügen, die ebenfalls verschiedenen Zeiten zuzuordnen sind, sowie eine spätgotische Holzfigurengruppe, die Christus am Kreuz, Maria und Johannes darstellt. Einschließlich der an der Ostmauer des Chores eingelassenen Grabplatten des 18. Jahrhunderts ist die Kirche samt ihrem Kirchhof Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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