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Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus. Das mit einem Sockel ausgestattete Haus zeigt Proportionen, die auf eine Erbauungszeit im 18. Jahrhundert hindeuten. Zusätzliche Hinweise auf Alter und Konstruktion geben die Un-ebenheiten des Putzes am Übergang zum Obergeschoss und zum Giebel sowie die in bauzeitlicher Anordnung in zwei Achsen erhaltenen Fenster. Das Gebäude ist aus städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal ausgewiesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |