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Anstelle des alten, in der 1. Hälfte des 16. Jahrhunderts errichteten Pfarrhauses entstand in den Jahren 1820-22 ein neues Pfarrhaus. Es handelt sich um einen klassizistischen, verputzten Fachwerkbau, der mit breiter Giebelfassade zur Straße orientiert ist. Streng gereihte, große Fenster mit Klappläden und eine über dem Sockel ansetzende Eingangstür mit Freitreppe kennzeichnen das sonst schmucklose Gebäude, das von einem Satteldach abgeschlossen wird. Zusammen mit dem alten Wasch- und Brauhaus das noch zum Bestand des älteren Pfarrhofes zählt, ist das Gebäude aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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