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Verputztes Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts in giebelständiger Lage. Das den Beginn eines weit gespannten Straßenbogens markierende Gebäude zeigt sowohl auf der Trauf- als auch auf der Giebelseite einen deutlichen Überstand des Obergeschosses. Da auch der verkleidete Giebel übersteht und die paarweise angeordneten, kleinformatigen Fenster in ursprünglicher Position erhalten sind, kann davon ausgegangen werden, dass das Fachwerk in seiner Gesamtheit unter dem derzeitigen Putz erhalten ist. Der Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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