Schulgasse 1
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Hausen
  • Schulgasse 1
Flur: 1
Flurstück: 88

Vollständig erhaltene Fachwerkhofanlage des 18. Jahrhunderts mit jüngeren Nebengebäuden und Hüttenberger Tor. Das an der Giebelseite verputzte, mit einem gestuften Sockel ausgestattete, zweizonige Wohnhaus zeigt im Obergeschoss der hofseitigen Traufseite kräftiges Fachwerk. Bemerkenswert sind hier vor allem das plastisch ausgebildete Quergebälk mit mehrfach profilierter Schwelle, sichtbaren Balkenköpfen und gerundeten Füllhölzern sowie die „Mannfigur" in zentraler Position der Traufseite mit geschwungenen Streben, kurzen Gegenstreben sowie Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln, die mit Herzen, Quadraten und Sechssternen ausgeziert sind. Ähnlich sind die Strebefiguren an den Eckständern gestaltet. Gut erhalten ist auch das rechtsseitig angefügte Hüttenberger Tor mit Torfahrt, gesonderter Pforte und rechts angesetzter, schmaler Fachwerkwandung, das wahrscheinlich vom selben Meister wie das ähnliche Tor Schulgasse 3 ausgeführt wurde. Während die Torfahrt mit dreifachem Kerbschnittband umzogen ist, reicht das einfache Schnitzband zu beiden Seiten der Pforte nur bis in Höhe der Winkelbänder, die mit Fächerrosetten verziert sind. Weitere Verzierungen finden sich im Bereich des Gefaches: Das geschweift geführte griechische Kreuz ist hier mit einem als Radbild gefassten Sechsstern mit Knauf im Mittelpunkt versehen. Stamm und Arme des Kreuzes sind mit doppelten Herzen bzw. mit spiegelbildlich auf einander Bezug nehmenden, geschwungenen Kreuzen verziert. Der von einem profilierten Gesims überfangene Sturz trägt die Inschrift: „IOHANNES IAMMER BAV HERR ANNO 1783/ DEN 14 MEI/ WM I H B Z". Die gesamte Hofanlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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