Schulgasse 3, Hüttenberger Tor
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Gießen, Stadt und Landkreis
Pohlheim
Hausen
  • Schulgasse 3
Hüttenberger Tor
Flur: 1
Flurstück: 87/1

Während das Wohnhaus des Hofes bereits verändert wurde, zeigt das rechts angefügte Hüttenberger Tor ursprünglichen Bestand. Es handelt sich um ein dreigliedriges Tor mit Torfahrt, gesonderter Pforte, rechtsseitig angesetzter Fachwerkwandung und stark vorkragender, konsolgestützter Verdachung. Da das Tor ähnlich wie das von Schulgasse 1 gestaltet ist, stammt es wahrscheinlich vom selben Meister. Das Gesims über der Pforte ist mit einer Zahnschnittreihe versehen, das Gefach hat auch hier die Grundform eines geschweiften griechischen Kreuzes. Zierelemente sind doppelte, mit den Spitzen einander berührende Herzen und ein als Radbild gefasster Sechsstern mit mittigem Knauf. Die Inschrift über der Pforte lautet: "IUSTUS FRIDRICH ATZ BACH BAU HERR ANO 1783/ WIR GEHEN AUS ODER EIN SO SOLL GOTT UNSER GELEITS/ MANN SEIN". Eine weitere im Brustriegel der Fachwerkwandung rechts: "WIR BAVEN ALLES VESTT VND SINT DOCH FREMTT GESTT VND DA WIR/ WOLLEN EWIG SEIN DA BAVEN WIR GAR WENIG EIN DEN 26 MEI". Die Toranlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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