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Gesamtanlage nördliche Hauptstraße
Hauptstraße 71-75, 86
Im nördlichen Abschnitt der Hauptstraße hat sich in direkter Abfolge eine kleine Zahl bäuerlicher Hofstellen erhalten, die in ihrer baulichen Struktur kaum verändert wurden. Bedeutend sind an den Hofanlagen des 18. und 19. Jahrhunderts auch die überkommenen Toreinfahrten, die das geschlossene Straßenbild prägen. Das Ensemble ist aus geschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |