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Gesamtanlage Langstraße
Langstraße 7-15
Die in der westlichen Bauzeile der Langstraße erhaltenen bäuerlichen Hofstellen liegen auf schmalen, weit in die Tiefe reichenden Parzellen. Ihre historische Struktur, bestehend aus schmalen, giebelständigen Wohnhäusern mit linksseitigen Tordurchfahrten und rückwärtig die Höfe abschließenden Scheunen, ist weitgehend ungestört und wird aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage geschützt.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |